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AGBs

Allgmeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen Kroneder Events – Patrick Kroneder als Eventveranstalter und Verkäufer von Eintrittskarten und den rechtmäßigen Inhabern bzw Erwerbern von Eintrittskarten von Events, welche von Kroneder Events – Patrick Kroneder veranstaltet werden. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten respektive haben diese für den Inhaber einer Eintrittskarte vollumfängliche Geltung.

 

​1.2 Definitionen der nachfolgend verwendeten Begriffe:

 

AGB = Allgmeine Geschäftsbedingungen

Veranstalter = Kroneder Events - Patrick Kroneder

Besucher = Darunter ist der rechtmäßige Inhaber einer Eintrittskarte zu verstehen, welcher sich rechtmäßig am Eventgelände aufhält.

Käufer = Unter diesem Begriff ist eine Person zu verstehen, welche eine Eintrittskarte für ein Event des Veranstalters gegen Bezahlung erworben hat.

Website = Ist die Website, auf welcher die AGB abgerufen werden können, dies unter www.kronederevents.at

1.3 Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Käufer einer Eintrittskarte zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte anerkennt der Käufer bzw der rechtmäßige Inhaber der Eintrittskarte die AGB des Veranstalters und verzichtet auf die Geltendmachung eigener AGB. Abweichende AGB erkennt der Veranstalter nicht an und werden diese auch nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Veranstalter hat den abweichenden Bedingungen ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung zugestimmt. Für das Erfordernis der Schriftlichkeit ist eine Annahme auf elektronischem Wege (E-Mail) ausreichend.

1.4 Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des rechtmäßigen Erwerbs der Eintrittskarte gültigen Fassung.

1.5 Nachfolgend wird überwiegend die Bezeichnung „Eintrittskarte“ verwendet. Sämtliche Bestimmungen gelten jedoch gleichermaßen für den Kauf mehrerer Eintrittskarten. Der Einfachheit halber wird jedoch überwiegend die Singularform in den AGB verwendet.

1.6 Darüber hinaus gelten sämtliche Bestimmungen dieser AGB für Männer und Frauen – unabhängig von der Formulierung –gleichermaßen.

2. ERWERB EINER EINTRITTSKARTE

​2.1 Karten können beim Veranstalter direkt oder in diversen Verkaufsstellen (Kulturbüro Langenlois) erworben werden. Bei Kauf der Eintrittskarten bei den Verkaufsstellen gelten hinsichtlich des Kartenerwerbs deren AGB, wobei für die Durchführung der Veranstaltung und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Agenden (mit Ausnahme des Kartenerwerbs bei Verkaufsstellen) die AGB des Veranstalters Geltung haben. Die nachfolgenden Bestimmungen zum Kauf einer Eintrittskarte entfalten in jenen Fällen, wenn der Kauf der Eintrittskarte nicht über eine vom Veranstalter zu unterscheidende Verkaufsstelle abgewickelt wird, sondern direkt beim Veranstalter erfolgt.

2.2 Verbindlichkeit der Bestellung

Die Bestellung von Eintrittskarten direkt beim Veranstalter erfolgt insofern, als dass diese beim Veranstalter via Onlineshop bestellt werden können. Nach ordnungsgemäßer Bestellung wird dem Käufer eine Bestellbestätigung, eine Rechnung sowie das ausgewählte print-at-home-Ticket übermittelt. Soweit bei der Bestellung einer Eintrittskarte direkt beim Veranstalter keine Kreditkartendetails (Kartennummer, Gültigkeit, CVC Prüfziffer) angegeben werden, wird die Bestellung erst nach Zahlungseingang verbindlich. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht (gemäß Zahlungsbedingungen laut der übermittelten Rechnung) wird die Bestellung storniert und die Eintrittskarte wird ohne weitere Benachrichtigung an den Käufer in den freien Verkauf gegeben.

2.3 Bezahlung

Der Preis der jeweiligen Eintrittskarte versteht sich als Endverbraucherpreis inklusive Umsatzsteuer. Je nach Verfügbarkeit erfolgt die Bezahlung per Bankomat- oder Kreditkarte, per Apple Pay oder per Klarna Sofortüberweisung. Der verrechnete Betrag setzt sich aus dem Preis der Eintrittskarte, der Bearbeitungsgebühr, sowie allenfalls anfallenden Versand-, Hinterlegungs-, oder sonstigen Gebühren zusammen.

 

 

3. MISSBRAUCH DER EINTRITTSKARTE

Ein Missbrauch der Eintrittskarte jedweder Art wird geahndet, Veränderungen und Kopien der Eintrittskarte sind untersagt. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Eintrittskarten behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, den Besitzern den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für dadurch verursachte Mehrkosten bzw. Unannehmlichkeiten.

 

4. GÜLTIGKEIT DER EINTRITTSKARTE / ABSAGE / ÄNDERUNGEN DER VERANSTALTUNG / RÜCKERSTATTUNGEN

​4.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung zum angegebenen Datum. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit.

4.2 Der Besucher hat beim Zutritt und während der gesamten Veranstaltung sämtliche gesetzlichen, behördlichen und vom Veranstalter vorgegebenen Auflagen und Maßnahmen wie zB das Tragen entsprechender Schutzausrüstung (zB FFP2-Maske etc), Nachweis über allenfalls erforderliche Schutzimpfungen udgl ein- bzw bereitzuhalten. Für den Fall, dass ein Besucher eine solche Auflage oder Maßnahme nicht einhält bzw zB über einen erforderlichen Nachweis nicht verfügt oder nicht vorweisen kann oder will, ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern bzw diesen von der Veranstaltung zu verweisen. In diesem Fall steht dem Besucher weder ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittskartenpreises noch ein sonstiger Anspruch zB Schadenersatzanspruch gegenüber dem Veranstalter zu.

4.3 Die gesetzlichen oder behördlichen Auflagen und Maßnahmen zB Impfpflicht, 3G- oder 2G- Nachweis etc sind vom Besucher einzuhalten und obliegen ausschließlich seinem Verantwortungsbereich. Für den Fall, dass der Besucher eine solche Auflage oder Maßnahme nicht erfüllt und aus diesem Grund eine Veranstaltung nicht besuchen kann, steht ihm weder ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittskartenpreises noch ein sonstiger Anspruch gegen den Veranstalter zB Schadenersatzanspruch zu. Selbiges gilt für den Fall, dass sich die gesetzlichen oder behördlichen Voraussetzungen für den Besuch einer Veranstaltung zwischen dem Kauf einer Eintrittskarte und der Veranstaltung ändern (zB sodann erforderliche Impfpflicht, Änderung von 3G- auf 2G-Nachweis-Pflicht etc).

 

4.4 Eine Stornierung oder terminliche Umbuchung der Eintrittskarte ist grundsätzlich nicht möglich, wenn die Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer – nicht besucht werden kann oder konnte. Sollte der Besuch am Veranstaltungstag nicht angetreten werden, so verfällt die Eintrittskarte.

4.5 Eine Rückgabe von Karten nach der Veranstaltung ist ebenfalls nicht möglich.

4.6 Dem Veranstalter bleibt die Verlegung der Veranstaltung vorbehalten.

4.7 Im Fall eines Verlustes der Eintrittskarte wird durch den Veranstalter kein Ersatz geleistet. Im Falle des Verlustes der Eintrittskarte sind Schadensersatz-, Verhinderungs-, Wandlungs- und Rückabwicklungsansprüche ausgeschlossen.

4.8 Wird die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, erfolgt die weitere Vorgehensweise  betreffend eine allfällige Rückgabe von Eintrittskarten nach den AGB der jeweiligen Verkaufsstelle, welche vom Veranstalter zu unterscheiden ist. Wurde die Karte direkt beim Veranstalter erworben, kann die Eintrittskarte im Falle der Absage einer Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen ab Veranstaltungsdatum beim Veranstalter gegen Rückgabe der Eintrittskarte und Vorlage eines Zahlungsnachweises rückgelöst werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz (Versandspesen, Reisekosten, Hotelkosten und dergleichen) ist ausgeschlossen.

4.9 Sofern es zu einer Verschiebung oder Verlegung der Veranstaltung kommt und sich dadurch auch allenfalls die Spielstätte verändert, erhält der Käufer, sofern der Käufer Karten für  bestimmte Plätze erworben hat, Karten in möglichst gleichwertiger Kategorie und Position.

 

4.10 Open Air Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Diese können jedoch seitens des Veranstalters in eine wetterfeste Location verlegt werden. In diesem Falle sind ein Kartenumtausch bzw. eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich. Seitens des Besuchers sind wetterfeste Kleidung, Decken und wenn gewünscht Regencapes mitzubringen. Aufgrund der Wettersituation kann es zur Verschiebung des Veranstaltungsbeginns oder zur zeitweisen Unterbrechung der Veranstaltung kommen. Dies ist kein Grund für die Rückerstattung oder Minderung des Kartenpreises.

Wird eine laufende Open Air Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen nach einer Spieldauer von mehr als 30 Minuten abgebrochen, gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf die Erstattung eines Eintrittspreises, Minderung des Kaufpreises oder einen darüber hinausgehenden Schadensersatz (Versandspesen, Reisekosten, Hotelkosten und dergleichen).

 

4.11 Der Veranstalter behält es sich vor, Sitzplätze innerhalb der gleichen Kategorie räumlich zu verändern, sofern dies notwendig ist, um Sicherheitsbestimmungen der Veranstaltung umzusetzen. Selbes hat Geltung, wenn eine Umpositionierung von Sitzplätzen aus technischen Gründen (Verlegung von Kameratürme, technische Bauten jedweder Art usw) notwendig ist. In diesem Zusammenhang behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor, die Inhaber der bezughabenden Karten in eine höhere Kartenkategorie upzugraden. Ein Anspruch darauf, einen Sitzplatz der nächsthöhere Kartenkategorie zu erhalten, besteht jedoch nicht.

Kommt es aufgrund unklarer Witterungssituation zur Verlegung der Veranstaltung in eine andere Spielstätte, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes, Minderung des Kaufpreises oder einen darüber hinausgehenden Schadensersatz (Versandspesen, Reisekosten, Hotelkosten und dergleichen).

 

4.12 Übliche Besetzungs- und Programmänderungen durch den Veranstalter im zumutbaren Ausmaß sind vorbehalten (das sind etwa Änderungen im Programmablauf, geringfügige Veränderungen bei Beginnzeiten, Änderungen bei Vorgruppen zu Konzerten, Änderung des Line-Up, bei Veranstaltungen mehrerer Künstler, geringfügige Änderungen im Ablauf bei konzertanten Aufführungen, etc.) und jedenfalls kein Grund für eine Rückvergütung oder Minderung des Eintrittskartenpreises oder einen darüber hinausgehenden Schadensersatz (Versandspesen, Reisekosten, Hotelkosten und dergleichen).

 

4.13 Als freiwillige Serviceleistung behält sich der Veranstalter im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Eintrittskarten erworben haben, postalisch per Brief, elektronisch per E-Mail, telefonisch oder per SMS zu verständigen, sofern die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen. Im Übrigen finden sich derartige Ankündigungen auf der Website bzw den zugehörigen Social Media Kanälen und ist der Käufer angehalten, sich vor Stattfinden des jeweiligen Events über allfällige Neuerungen zu informieren.

 

 

5. HAUSORDNUNG UND HAFTUNG DES VERANSTALTERS

​5.Durch den Erwerb bzw die Verwendung einer Eintrittskarte, verpflichtet sich der Besucher die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte bzw des Veranstalters sowie sonstige Anordnungen des Veranstalters zu beachten und haben diese Bestimmungen uneingeschränkte Geltung gegenüber dem Besucher. Die Hausordnung des Veranstalters wird offenkundig am Eventgelände angebracht, dies beispielsweise an den Zugängen zum Eventgelände bzw Veranstaltungsort und hat sich jeder Besucher sorgfältig über den Inhalt der Hausordnung zu informieren.

5.2 Bei allen Spielstätten kommt für Zuspätkommende die Einlassregelung der jeweiligen Spielstätte zum Tragen. Grundsätzlich gilt, dass der Besucher das Veranstaltungsgelände zeitgerecht (mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn) aufzusuchen hat und aus einer zeitlichen Verzögerung, resultierend aus Wartezeiten beim Einlass, keinen Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskosten, Minderung des Kaufpreises oder einen darüber hinausgehenden Schadensersatz (Versandspesen, Reisekosten, Hotelkosten und dergleichen) hat. Selbes hat in den Fällen Geltung, als es zur Wahrung der Sicherheit der Konzertbesucher zu Verzögerungen beim Einlass kommt.

5.3 Der Besucher hat Anweisungen von Mitarbeitern des Veranstalters (insbesondere Sicherheitspersonals) während der Veranstaltung Folge zu leisten.

5.4 Für vom Inhaber der Eintrittskarten mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.

5.5 Für eine vom Inhaber der Eintrittskarte bzw eines auch allfällig unrechtmäßigen Besuchers verursachte Beschädigung am Inventar des Veranstalters oder der Spielstätte haftet der Verursacher.

5.6 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (insbesondere Gläsern, Flaschen, Dosen, Waffen, Stöcken, Feuerwerkskörpern und anderen, in der Hausordnung angeführten Gegenständen) sowie von Tieren in das Eventgelände ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis aus dem Eventgelände. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art vorläufig in Besitz zu nehmen und übernimmt dafür keine Haftung oder garantiert die Rückerstattung. Zur Vermeidung von Sichtbehinderung sowie in Folge der evidenten Verletzungsgefahr anderer Besucher, ist die Mitnahme von Schirmen in das Veranstaltungsareal prinzipiell nicht erlaubt.

6. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

​6.1 Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden. Im Falle eines Ersatzanspruches ist dieser auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind auf den Vertrauensschaden beschränkt.

6.2 Im Falle des Abbruchs der Veranstaltung aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, ist der Veranstalter nach seiner Wahl zur Erstattung des Eintrittspreises oder zur Erteilung einer Eintrittskarte für eine andere gleichwertige Veranstaltung oder einen anderen gleichwertigen Veranstaltungstag berechtigt. Dies gilt nicht für Fälle höherer Gewalt, oder Unwetter.

7. WIDERRUFSRECHT

7.1 Wie lange kann der Verbraucher vom Vertrag des Ticketkaufs zurücktreten (§ 11 Abs 1 FAGG)? Die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen und weitgehend ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.

8. BILDAUFZEICHNUNGEN

​8.1 Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen Bildaufnahmen der Veranstaltung und Besucher hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernsehübertragungen, Social Media, Foto, Video, etc.). Der Besucher nimmt daher zur Kenntnis, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen mit jedem derzeitigen oder künftigen technischen Verfahren insbesondere vom Veranstalter ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt. Für die Nutzung gebührt dem Kunden keine Entschädigung.

9. LAUTSTÄRKE

9.1 Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen insbesondere aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Insbesondere für Kinder und gehörempfindliche Personen wird daher angeraten, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.

10. WEITERVERKAUF

​10.1 Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken sowie von personifizierten Eintrittskarten sowie Eintrittskarten für die Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Rabatte in Anspruch genommen wurden, insbesondere über Sekundärticket- und Auktionsplattformen wie etwa ebay oder ähnlichen Websites, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Sollte ein nicht genehmigter Verkauf festgestellt werden, verliert die Karte ihre Gültigkeit. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. Alternativ kann sich der Veranstalter den durch den unzulässigen Weiterverkauf erwirtschafteten Gewinn beanspruchen.

 

10.2 Der Veranstalter behält es sich vor, Kaufanfragen für mehr als 15 Karten abzulehnen bzw. nur nach gesonderter Prüfung zu genehmigen.

 

11. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zB aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten AGB unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website. Der Käufer bzw Besucher informiert sich über die laufenden Entwicklungen auf der Website. Wird der Änderung der AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung widersprochen, so gelten die abgeänderten AGB als angenommen.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

​12.1 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit allerübrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der vorliegenden AGB. Gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher iSd KSchG sind, tritt anstelle der ungültigen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die im Falle von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist.

 

12.2 Bei Streitigkeiten findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

12.3 Als Gerichtsstand wird das jeweilige sachlich zuständige Gericht in Krems vereinbart. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen Käufer oder Besucher auch bei jedem anderen Gericht im In-oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel diese ihren Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen haben. Gegenüber Käufern respektive Besuchern iSd Konsumentenschutzgesetzes, gilt die Gerichtsstandsregelung des § 14 KSchG.

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